Nutzen Sie unser Glas als Werbeträger.

Dekoration

Nach Ihren Wünschen dekorieren wir jedes Glas - egal ob Kelchglas oder Becher. Modernste Technologien ermöglichen mehrfarbige Dekore und unterschiedlichste Designs. Die Motivvielfalt ist grenzenlos.

Beim Siebdruck wird Ihr Logo detailgetreu mit bis zu sechs Farben, nach Ihren Größen- und Farbwünschen, auf das Glas gedruckt. Sehr beliebt sind auch einfarbige Sandstrahl-Logos auf dem Glasboden. Außerdem sind mehrfarbige Abziehbilder, Gold-/Silber-/Platinränder, Einfärbung der Gläser und maschinelle Schliffe jeglicher Art möglich.

Füllstriche

Die Anbringung von Füllstrichen ist bei uns möglich. Innerhalb der Europäischen Union unterliegen sie aber gesetzlichen Richtlinien. Wir beraten Sie gern hinsichtlich der Machbarkeit Ihrer Wunscheichen auf Ihrem gewünschten Glas.
Beachten Sie bitte Folgendes, wenn Sie unser Glas innerhalb der Europäischen Union vertreiben oder nutzen wollen:

  • Mit der Novellierung der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID, Measuring Instruments Directive) zum 30. April 2004 gingen wesentliche Änderungen für das Eichen von Schankgefäßen einher. Sie gehören nun zu den Ausschankmaßen und müssen daher besonders gekennzeichnet (CE-Kennzeichnung) werden, wenn eine oder mehrere Füllstriche angebracht werden.
  • Die neue MID ist seit Veröffentlichung am 30. April 2004 im Amtsblatt L 135 der Europäischen Union als Richtlinie 2004/22/EG in Kraft und erhielt ihre verbindliche Gültigkeit zum 30.10.2006. Bei der Umsetzung in nationales Recht waren länderabhängige Übergangszeiten von bis zu 10 Jahren möglich.
  • Die Verantwortung für den richtigen Inhalt eines Schankgefäßes trägt derjenige, der das Schankgefäß kennzeichnet. Das kann sowohl der Glashersteller aber auch ein Dekorationsbetrieb sein, die darüber hinaus eine Konformitätserklärung ausstellen müssen.
  • In Verbindung mit dem eigentlichen Füllstrich und dem Nennvolumen muss eine Herstellerkennzeichnung (bei Stölzle: STO) unter dem Eichstrich angebracht werden.
  • Alle Ausschankmaße müssen mit einer sogenannten CE-Kennzeichnung mit einer Mindestschriftgröße von 5mm und einer vorgegebenen Typografie gekennzeichnet sein. Dadurch wird eine Rückverfolgbarkeit der Gläser gewährleistet.
  • Füllstrich, Herstellerkennzeichnung und CE-Kennzeichnung müssen vorzugsweise auf dem Kelch oder auf dem Glasboden leicht erkennbar und unauslöschlich angebracht werden. Aufkleber sind deshalb nicht erlaubt.
  • Die CE-Kennzeichnung setzt sich zusammen aus der Angabe "CE", der Metrologie-Kennzeichnung "M" und den beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem das Glas gekennzeichnet wurde. Dadurch ändert sich die Jahreszahl mit dem Beginn eines neuen Jahres. Die letzten vier Ziffern des Codes ist die Kennnummer der vom Hersteller ausgewählten benannten Stelle, die beim Konformitätsbewertungsverfahren mitwirkt. 

Weitere Informationen:

  • Füllstriche werden mit Siebdruck auf das Glas gebracht.
  • Mit dem Aufbringen von Füllstrichen entstehen weitere Kosten. Entnehmen Sie diese bitte unserer Preisliste oder fragen Sie unsere Vertriebsmitarbeiter. E-Mail: office@stoelzle-lausitz.de oder +49 3576-268 0.